Beschreibung

WINCHESTER XPR

Winchesters neues Arbeitspferd. Es ist eine neue Art, den Wert eines Repetierers zu betrachten. Die XPR ist eine robuste, zuverlässige und präzise Repetierbüchse, die für die nächste Generation von Winchester-Jägern gebaut wurde.

Die Kombination von bewährten Konzepten des Modells 70 mit effizienteren Fertigungsprozessen bedeutet, dass die XPR ein hervorragendes Jagdgewehr zu einem günstigeren Preis ist.

Zusätzliche Information
Marke

Winchester

Kaliber

.243 Winchester

Lauflänge

508 mm / 20 inch

Gesamtlänge

997 mm

Magazinkapazität

3 Schuss

Gewicht

2776 g

Farbe

Schwarz

Zustand

Neu

Bewilligung

Strafregisterauszug (ZSA)

Erwerb von melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen
Zum Erwerb von melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen benötigen wir Ihnen:
  • Zentralstrafregisterauszug (ZSA) nicht älter als 3 Monate oder
  • Waffenerwerbsschein (WES) nicht älter als 2 Jahre (ab Ausstelldatum)
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C)

Zu den melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen gehören:

  • Alarm-, Schreckschusspistolen, Imitationswaffen
  • Druckluft und CO2-Waffen
  • Einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre
  • Handrepetierer (Sportgewehre, die für nationale und internationale Wettbewerbe des jagdsportlichen Schiessens zugelassen sind.)
  • Handrepetierer für die Jagd (die nach der eidgenössischen Jagdgesetzgebung für die Jagd zugelassen sind)
  • Kaninchentöter (einschüssig)
  • Nachbildung von einschüssigen Vorderladern
  • Ordonanzrepetiergewehre (Karabiner 11, 31, Langgewehr 11)
  • Paintball-Waffen
  • Pfefferspray-Pistolen
  • Soft-Air-Waffen

Hinweis:

Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung C benötigen auch für melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen einen Waffenerwerbsschein (WES). Zudem müssen sie eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- oder Heimatstaats vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie berechtigt sind, die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil zu erwerben.

Bestellablauf:

  1. Sie bestellen online die gewünschten melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen
  2. Sie senden/bringen uns eine Kopie der von einer der oben genannten Dokumente (ZSA, WES, ABK, ABG), sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C) an:
    Stampfli Waffen AG, Grossmatte Ost 22, 6014 Luzern
    oder per Email an:
    info@stampfli-waffen.ch
  3. Wir prüfen die eingereichten Dokumente und erstellen einen Kaufvertrag, den Sie uns bitte unterschrieben zurücksenden.
  4. Nach erhalt des unterschriebenen Kaufvertrags senden wir Ihnen die gewünschten Artikel zu.

Winchester
XPR Kal. 243 Win.

Sie benötigen für den Erwerb dieses Artikels einen Strafregisterauszug (ZSA)!

Nicht vorrätig

Nicht vorrätig

Artikel-Nr.: 048702004629
Beschreibung

WINCHESTER XPR

Winchesters neues Arbeitspferd. Es ist eine neue Art, den Wert eines Repetierers zu betrachten. Die XPR ist eine robuste, zuverlässige und präzise Repetierbüchse, die für die nächste Generation von Winchester-Jägern gebaut wurde.

Die Kombination von bewährten Konzepten des Modells 70 mit effizienteren Fertigungsprozessen bedeutet, dass die XPR ein hervorragendes Jagdgewehr zu einem günstigeren Preis ist.

Zusätzliche Information
Marke

Winchester

Kaliber

.243 Winchester

Lauflänge

508 mm / 20 inch

Gesamtlänge

997 mm

Magazinkapazität

3 Schuss

Gewicht

2776 g

Farbe

Schwarz

Zustand

Neu

Bewilligung

Strafregisterauszug (ZSA)

Erwerb von melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen
Zum Erwerb von melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen benötigen wir Ihnen:
  • Zentralstrafregisterauszug (ZSA) nicht älter als 3 Monate oder
  • Waffenerwerbsschein (WES) nicht älter als 2 Jahre (ab Ausstelldatum)
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C)

Zu den melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen gehören:

  • Alarm-, Schreckschusspistolen, Imitationswaffen
  • Druckluft und CO2-Waffen
  • Einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre
  • Handrepetierer (Sportgewehre, die für nationale und internationale Wettbewerbe des jagdsportlichen Schiessens zugelassen sind.)
  • Handrepetierer für die Jagd (die nach der eidgenössischen Jagdgesetzgebung für die Jagd zugelassen sind)
  • Kaninchentöter (einschüssig)
  • Nachbildung von einschüssigen Vorderladern
  • Ordonanzrepetiergewehre (Karabiner 11, 31, Langgewehr 11)
  • Paintball-Waffen
  • Pfefferspray-Pistolen
  • Soft-Air-Waffen

Hinweis:

Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung C benötigen auch für melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen einen Waffenerwerbsschein (WES). Zudem müssen sie eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- oder Heimatstaats vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie berechtigt sind, die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil zu erwerben.

Bestellablauf:

  1. Sie bestellen online die gewünschten melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen
  2. Sie senden/bringen uns eine Kopie der von einer der oben genannten Dokumente (ZSA, WES, ABK, ABG), sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C) an:
    Stampfli Waffen AG, Grossmatte Ost 22, 6014 Luzern
    oder per Email an:
    info@stampfli-waffen.ch
  3. Wir prüfen die eingereichten Dokumente und erstellen einen Kaufvertrag, den Sie uns bitte unterschrieben zurücksenden.
  4. Nach erhalt des unterschriebenen Kaufvertrags senden wir Ihnen die gewünschten Artikel zu.