SIG P220 A75 Kal. 9mm Para (Occasion)
Die Pistole 75 (Zivilbezeichnung SIG P220) ab 1975 in der Schweizer Armee eingeführt und löste die Pistole 49 (SIG P210) ab.
Ohne Box.
Erwerb von bewilligungspflichtigen Waffen
Zum Erwerb von bewilligungspflichtigen Waffen benötigen wir Ihnen
- Aktuellen Waffenerwerbsschein (WES)
- Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C).
Zu den bewilligungspflichtigen Waffen gehören:
- Ausländische Ordonanzrepetiergewehre
- Halbautomatische Gewehre (Selbstladebüchse) für Zentralfeuermunition mit Magazin bis 10 Schuss
- Handrepetierer mit Klappschaft
- Jagdwaffen mit Lauflänge kürzer als 45cm
- Persönliche Ordonanzwaffe, die direkt von der Armee übernommen werden
- Pistolen für Zentralfeuermunition mit Magazin bis 20 Schuss
- Revolver
- Schlagstöcke
- Selbstladeflinte mit Magazin bis 10 Schuss
- Unterhebelrepetierer (Lever-Action)
- Vorderschaftrepetierer (Pump Action)
- Wesentliche Waffenbestandteile
Bestellablauf:
- Sie bestellen online die gewünschten bewilligungspflichtigen Waffen
- Sie senden/bringen uns alle 3 Exemplare des Waffenerwerbscheins (WES) unterschrieben* als Original, sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C) an:
Stampfli Waffen AG, Grossmatte Ost 22, 6014 Luzern
*Pro erworbene Waffe muss jeweils pro Exemplar eine Unterschrift vorhanden sein (d.H. beim Kauf einer Waffe 3 Unterschriften, beim Kauf von zwei Waffen 6 Unterschriften, und beim Kauf von drei Waffen 9 Unterschriften – Unterschreiben Sie jeweils auf der Linie «Unterschrift Erwerber»
- Wir prüfen die eingereichten Dokumente und senden Ihnen danach die gewünschten Artikel zu.
SIG
P220 A75 Kal. 9mm Para (Occasion)
Sie benötigen für den Erwerb dieses Artikels einen Waffenerwerbschein (WES)!
SIG P220 A75 Kal. 9mm Para (Occasion)
Die Pistole 75 (Zivilbezeichnung SIG P220) ab 1975 in der Schweizer Armee eingeführt und löste die Pistole 49 (SIG P210) ab.
Ohne Box.
Erwerb von bewilligungspflichtigen Waffen
Zum Erwerb von bewilligungspflichtigen Waffen benötigen wir Ihnen
- Aktuellen Waffenerwerbsschein (WES)
- Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C).
Zu den bewilligungspflichtigen Waffen gehören:
- Ausländische Ordonanzrepetiergewehre
- Halbautomatische Gewehre (Selbstladebüchse) für Zentralfeuermunition mit Magazin bis 10 Schuss
- Handrepetierer mit Klappschaft
- Jagdwaffen mit Lauflänge kürzer als 45cm
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- Revolver
- Schlagstöcke
- Selbstladeflinte mit Magazin bis 10 Schuss
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- Vorderschaftrepetierer (Pump Action)
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Stampfli Waffen AG, Grossmatte Ost 22, 6014 Luzern
*Pro erworbene Waffe muss jeweils pro Exemplar eine Unterschrift vorhanden sein (d.H. beim Kauf einer Waffe 3 Unterschriften, beim Kauf von zwei Waffen 6 Unterschriften, und beim Kauf von drei Waffen 9 Unterschriften – Unterschreiben Sie jeweils auf der Linie «Unterschrift Erwerber»
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