S.J.G Neuhausen Karabiner 1893 GP1890 (Occasion)
Der Karabiner 1893 ist ein Repetiergewehr der Schweizer Armee mit einem Geradezugverschluss System Mannlicher. Die Waffe verschoss die von Eduard Rubin neu entwickelte GP 90 Patrone, das Magazin fasste 6 Schuss. Sie diente zur Bewaffnung der Schweizer Kavallerie von 1893 bis 1905. Hersteller war die Schweizerische Industriegesellschaft in Neuhausen am Rheinfall.
Erwerb von melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen
Zum Erwerb von melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen benötigen wir Ihnen:
- Zentralstrafregisterauszug (ZSA) nicht älter als 3 Monate oder
- Waffenerwerbsschein (WES) nicht älter als 2 Jahre (ab Ausstelldatum)
- Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C)
Zu den melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen gehören:
- Alarm-, Schreckschusspistolen, Imitationswaffen
- Druckluft und CO2-Waffen
- Einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre
- Handrepetierer (Sportgewehre, die für nationale und internationale Wettbewerbe des jagdsportlichen Schiessens zugelassen sind.)
- Handrepetierer für die Jagd (die nach der eidgenössischen Jagdgesetzgebung für die Jagd zugelassen sind)
- Kaninchentöter (einschüssig)
- Nachbildung von einschüssigen Vorderladern
- Ordonanzrepetiergewehre (Karabiner 11, 31, Langgewehr 11)
- Paintball-Waffen
- Pfefferspray-Pistolen
- Soft-Air-Waffen
Hinweis:
Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung C benötigen auch für melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen einen Waffenerwerbsschein (WES). Zudem müssen sie eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- oder Heimatstaats vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie berechtigt sind, die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil zu erwerben.
Bestellablauf:
- Sie bestellen online die gewünschten melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen
- Sie senden/bringen uns eine Kopie der von einer der oben genannten Dokumente (ZSA, WES, ABK, ABG), sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C) an:
Stampfli Waffen AG, Grossmatte Ost 22, 6014 Luzern
oder per Email an:
info@stampfli-waffen.ch
- Wir prüfen die eingereichten Dokumente und erstellen einen Kaufvertrag, den Sie uns bitte unterschrieben zurücksenden.
- Nach erhalt des unterschriebenen Kaufvertrags senden wir Ihnen die gewünschten Artikel zu.
Occ: S.J.G Neuhausen
Karabiner 1893 GP1890
Sie benötigen für den Erwerb dieses Artikels einen Strafregisterauszug (ZSA)!
S.J.G Neuhausen Karabiner 1893 GP1890 (Occasion)
Der Karabiner 1893 ist ein Repetiergewehr der Schweizer Armee mit einem Geradezugverschluss System Mannlicher. Die Waffe verschoss die von Eduard Rubin neu entwickelte GP 90 Patrone, das Magazin fasste 6 Schuss. Sie diente zur Bewaffnung der Schweizer Kavallerie von 1893 bis 1905. Hersteller war die Schweizerische Industriegesellschaft in Neuhausen am Rheinfall.
Erwerb von melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen
Zum Erwerb von melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen benötigen wir Ihnen:
- Zentralstrafregisterauszug (ZSA) nicht älter als 3 Monate oder
- Waffenerwerbsschein (WES) nicht älter als 2 Jahre (ab Ausstelldatum)
- Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C)
Zu den melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen gehören:
- Alarm-, Schreckschusspistolen, Imitationswaffen
- Druckluft und CO2-Waffen
- Einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre
- Handrepetierer (Sportgewehre, die für nationale und internationale Wettbewerbe des jagdsportlichen Schiessens zugelassen sind.)
- Handrepetierer für die Jagd (die nach der eidgenössischen Jagdgesetzgebung für die Jagd zugelassen sind)
- Kaninchentöter (einschüssig)
- Nachbildung von einschüssigen Vorderladern
- Ordonanzrepetiergewehre (Karabiner 11, 31, Langgewehr 11)
- Paintball-Waffen
- Pfefferspray-Pistolen
- Soft-Air-Waffen
Hinweis:
Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung C benötigen auch für melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen einen Waffenerwerbsschein (WES). Zudem müssen sie eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- oder Heimatstaats vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie berechtigt sind, die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil zu erwerben.
Bestellablauf:
- Sie bestellen online die gewünschten melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen
- Sie senden/bringen uns eine Kopie der von einer der oben genannten Dokumente (ZSA, WES, ABK, ABG), sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C) an:
Stampfli Waffen AG, Grossmatte Ost 22, 6014 Luzern
oder per Email an:
info@stampfli-waffen.ch
- Wir prüfen die eingereichten Dokumente und erstellen einen Kaufvertrag, den Sie uns bitte unterschrieben zurücksenden.
- Nach erhalt des unterschriebenen Kaufvertrags senden wir Ihnen die gewünschten Artikel zu.