VORGEHEN BEIM ERWERB VON WAFFEN, WESENTLICHEN ODER BESONDERS KONSTRUIERTEN WAFFENBESTANDTEILEN, WAFFENZUBEHÖR, MUNITION UND MUNITIONSBESTANDTEILEN DIE UNTER DAS WAFFENGESETZ FALLEN

Allgemeine Voraussetzungen für den Waffenerwerb sind:

  • Sie müssen das 18. Altersjahr vollendet haben,
  • Sie dürfen nicht unter Beistandschaft oder Vorsorge stehen,
  • Sie dürfen nicht zur Annahme Anlass geben, dass Sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden,
  • Sie dürfen nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sein.

Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffen­zubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten:
Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Serbien, Sri Lanka, Türkiye.
Die kantonal zuständige Behörde kann Ausnahmen bewilligen.

Zum Erwerb von melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen benötigen wir Ihnen:

  • Zentralstrafregisterauszug (ZSA) nicht älter als 3 Monate oder
  • Waffenerwerbsschein (WES) nicht älter als 2 Jahre (ab Ausstelldatum)
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C)

Zu den melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen gehören:

  • Alarm-, Schreckschusspistolen, Imitationswaffen
  • Druckluft und CO2-Waffen
  • Einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre
  • Handrepetierer (Sportgewehre, die für nationale und internationale Wettbewerbe des jagdsportlichen Schiessens zugelassen sind.)
  • Handrepetierer für die Jagd (die nach der eidgenössischen Jagdgesetzgebung für die Jagd zugelassen sind)
  • Kaninchentöter (einschüssig)
  • Nachbildung von einschüssigen Vorderladern
  • Ordonanzrepetiergewehre (Karabiner 11, 31, Langgewehr 11)
  • Paintball-Waffen
  • Pfefferspray-Pistolen
  • Soft-Air-Waffen

Hinweis:

Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung C benötigen auch für melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen einen Waffenerwerbsschein (WES). Zudem müssen sie eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- oder Heimatstaats vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie berechtigt sind, die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil zu erwerben.

Bestellablauf:

  1. Sie bestellen online die gewünschten melde- bzw. Vertragspflichtigen Waffen
  2. Sie senden/bringen uns eine Kopie der von einer der oben genannten Dokumente (ZSA, WES, ABK, ABG), sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C) an:
    Stampfli Waffen AG, Grossmatte Ost 22, 6014 Luzern
    oder per Email an:
    info@stampfli-waffen.ch
  3. Wir prüfen die eingereichten Dokumente und erstellen einen Kaufvertrag, den Sie uns bitte unterschrieben zurücksenden.
  4. Nach erhalt des unterschriebenen Kaufvertrags senden wir Ihnen die gewünschten Artikel zu.

Zum Erwerb von bewilligungspflichtigen Waffen benötigen wir Ihnen

  • Aktuellen Waffenerwerbsschein (WES)
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C).

Zu den bewilligungspflichtigen Waffen gehören:

  • Ausländische Ordonanzrepetiergewehre
  • Halbautomatische Gewehre (Selbstladebüchse) für Zentralfeuermunition mit Magazin bis 10 Schuss
  • Handrepetierer mit Klappschaft
  • Jagdwaffen mit Lauflänge kürzer als 45cm
  • Persönliche Ordonanzwaffe, die direkt von der Armee übernommen werden
  • Pistolen für Zentralfeuermunition mit Magazin bis 20 Schuss
  • Revolver
  • Schlagstöcke
  • Selbstladeflinte mit Magazin bis 10 Schuss
  • Unterhebelrepetierer (Lever-Action)
  • Vorderschaftrepetierer (Pump Action)
  • Wesentliche Waffenbestandteile

Bestellablauf:

  1. Sie bestellen online die gewünschten bewilligungspflichtigen Waffen
  2. Sie senden/bringen uns alle 3 Exemplare des Waffenerwerbscheins (WES) unterschrieben* als Original, sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C) an:
    Stampfli Waffen AG, Grossmatte Ost 22, 6014 Luzern
    *Pro erworbene Waffe muss jeweils pro Exemplar eine Unterschrift vorhanden sein (d.H. beim Kauf einer Waffe 3 Unterschriften, beim Kauf von zwei Waffen 6 Unterschriften, und beim Kauf von drei Waffen 9 Unterschriften – Unterschreiben Sie jeweils auf der Linie «Unterschrift Erwerber»
  3. Wir prüfen die eingereichten Dokumente und senden Ihnen danach die gewünschten Artikel zu.

Zum Erwerb dieser verbotenen Waffen benötigen wir von Ihnen:

  • Aktuelle kantonale Ausnahmebewilligung klein (ABK) für Sportschützen oder Sammler
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C)

Zu den verbotenen Waffen gehören:

  • Halbautomatische Handfeuerwaffen (Selbstladebüchsen & Selbstladeflinten) für Zentralfeuermunition mit Magazin > 10 Schuss
  • Halbautomatische Handfeuerwaffen (Selbstladebüchsen & Selbstladeflinten) mit Klapp- oder Teleskopschaft, deren Gesamtlänge ohne Funktionsverlust auf unter 60 cm gekürzt werden kann. (Nur für ABK Sammler möglich)
  • Pistolen für Zentralfeuermunition mit Magazin > 20 Schuss
  • Zu Halbautomaten umgebaute Seriefeuerwaffen
  • Wesentliche Waffenbestandteile zu den oben aufgeführten Waffen

Bestellablauf:

  1. Sie bestellen online die gewünschten verbotenen Waffen
  2. Sie senden/bringen uns alle 3 Exemplare der kantonalen Ausnahmebewilligung klein (ABK) unterschrieben* als Original, sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C) an:
    Stampfli Waffen AG, Grossmatte Ost 22, 6014 Luzern
    *Pro erworbene Waffe muss jeweils pro Exemplar eine Unterschrift vorhanden sein (d.H. beim Kauf einer Waffe 3 Unterschriften, beim Kauf von zwei Waffen 6 Unterschriften, und beim Kauf von drei Waffen 9 Unterschriften – Unterschreiben Sie jeweils auf der Linie «Unterschrift Erwerber»
  3. Wir prüfen die eingereichten Dokumente und senden Ihnen danach die gewünschten Artikel zu.

Zum Erwerb dieser übrigen verbotenen Waffen benötigen wir von Ihnen:

  • Aktuelle kantonale Ausnahmebewilligung gross
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C)

Zu den übrigen verbotenen Waffen gehören:

  • Dolche und Wurfmesser mit symmetrischer Klinge (Ausnahme: Schweizer Ordonnanzdolche und -bajonette)
  • Elektroschockgeräte
  • Geräte, die dazu bestimmt sind Menschen zu verletzen (namentlich Schlagruten, Wurfsterne, Schlagringe, Steinschleudern mit Armstütze etc.)
  • Granatwerfer als Zusatz zu einer Feuerwaffe
  • Laserzielgeräte
  • Messer, deren Klinge einhändig bedienbarem automatischem Mechanismus ausgefahren werden kann (dazu zählen auch sogenannte federunterstütze Klappmesser)
  • Militärische Abschussgeräte für Munition mit Sprengwirkung (z.B. Panzerfaust)
  • Nachtsichtzielgeräte
  • Schalldämpfer
  • Schmetterlingsmesser
  • Seriefeuerwaffen
  • Waffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen (Stockflinte, schiessender Kugelschreiber etc.)

Bestellablauf:

  1. Sie bestellen online die gewünschten verbotenen Waffen/Zubehör
  2. Sie senden/bringen uns alle 3 Exemplare der kantonalen Ausnahmebewilligung gross (ABG) unterschrieben* als Original, sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C) an:
    Stampfli Waffen AG, Grossmatte Ost 22, 6014 Luzern
    *Pro erworbene Waffe muss jeweils pro Exemplar eine Unterschrift vorhanden sein (d.H. beim Kauf einer Waffe 3 Unterschriften, beim Kauf von zwei Waffen 6 Unterschriften, und beim Kauf von drei Waffen 9 Unterschriften – Unterschreiben Sie jeweils auf der Linie «Unterschrift Erwerber»
  3. Wir prüfen die eingereichten Dokumente und senden Ihnen danach die gewünschten Artikel zu.

Zum Erwerb dieser Magazine bzw. Ladevorrichtungen hoher Kapazität (LhK) benötigen wir von Ihnen:

  • Waffenerwerb vor dem 15.08.2019: Kantonale Besitzbestätigung für den Altbestand (Ein Waffenerwerbsschein (WES) ist als Besitzbestätigung nicht ausreichend.)
  • Waffenerwerb nach dem 15.08.2019: Ausnahmebewilligung klein (ABK)
  • Waffenerwerb nach dem 15.08.2019 (Stgw90): Dienstbüchlein mit Eintrag, dass die persönliche Ordonanzwaffe am Ende der Dienstzeit in Privatbesitz übernommen wurde
  • Die auf der Besitzbestätigung bzw. ABK aufgeführte Waffe muss mit dem zu erwerbenden Magazintyp übereinstimmen.

Zu den Magazinen bzw. Ladevorrichtungen hoher Kapazität (LhK) gehören:

  • Magazine zu Faustfeuerwaffen (Pistolen) für Zentralfeuermunition > 20 Schuss
  • Magazine zu Handfeuerwaffen (Gewehre) für Zentralfeuermunition > 10 Schuss

Hinweis:

Eine halbautomatische Zentralfeuerwaffe gilt als mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (LhK) ausgerüstet, wenn eine solche eingesetzt ist oder, wenn sie mit einer solchen aufbewahrt oder transportiert wird. Das heisst: Wenn der Besitzer einer halbautomatischen Zentralfeuerwaffe gleichzeitig eine LhK besitzt, gilt die Waffe grundsätzlich als verbotene Waffe (Ausnahme: der Besitzer hält die Waffe und Ladevorrichtung stets getrennt).

Gemeinsames Aufbewahren/Transportieren ist nur dann nicht gegeben, wenn die Waffe und LhK getrennt gehalten werden, wie zum Beispiel:

Aufbewahrung in verschiedenen Gebäuden oder im gleichen Gebäude, aber getrennt weggeschlossen (verschiedene Schlüssel).

Kein Transport im gleichen Fahrzeug. Ausnahme: Im gleichen Fahrzeug gemischt transportierte Waffen mit Ladevorrichtung grosser Kapazität und kleiner Kapazität dürfen zusammen transportiert werden, wenn beide Besitzer auf dem Transport mit dabei sind. Beispiel: Zwei Schützen fahren gemeinsam zum Schützenfest. Einer hat sein ehemaliges Armeegewehr mit dabei und der andere ein nach dem 15.08.2019 mit WES erworbenes PE90.

Bestellablauf:

  1. Sie bestellen online die gewünschten Magazine/Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität (LhK)
  2. Sie senden/bringen uns eine Kopie der von einer der oben genannten Dokumente (Kantonale Besitzbestätigung für den Altbestand, Ausnahmebewilligung klein (ABK) oder Dienstbüchlein (nur Stgw90)), sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C) an:
    Stampfli Waffen AG, Grossmatte Ost 22, 6014 Luzern
    oder per Email an:
    info@stampfli-waffen.ch
  3. Wir prüfen die eingereichten Dokumente und senden Ihnen danach die gewünschten Artikel zu.

Zum Erwerb von Munition, Munitionsbestandteilen oder Treibmitteln benötigen wir von Ihnen:

  • Zentralstrafregisterauszug (ZSA) nicht älter als 3 Monate, oder
  • Waffenerwerbsschein (WES) nicht älter als 2 Jahre (ab Ausstelldatum), oder
  • Kantonale Ausnahmebewilligung klein/gross (ABK/ABG) nicht älter als 2 Jahre, oder
  • Aktueller Waffentragschein, nicht älter als 5 Jahre, oder
  • Aktuelle Schweizer Jagdlizenz, oder
  • Gültiger europäischer Feuerwaffenpass
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C)

Bestellablauf

  1. Sie bestellen online die gewünschte Munition, Munitionsbestandteile oder Treibmittel
  2. Sie senden/bringen uns eine Kopie der von einer der oben genannten Dokumente (ZSA, WES, ABK, ABG, Waffentragschein, Jagdlizenz, EU-Feuerwaffenpass), sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C) an:
    Stampfli Waffen AG, Grossmatte Ost 22, 6014 Luzern
    oder per Email an:
    info@stampfli-waffen.ch
  3. Wir prüfen die eingereichten Dokumente und senden Ihnen danach die gewünschten Artikel zu.