Beschreibung

GLOCK MAGAZIN 9MM 33RDS

Zusätzliche Information
Marke

Glock

Kaliber

9mm Para

Magazinkapazität

33 Schuss

Waffe

Glock 17

,

Glock 19

Farbe

Schwarz

Bewilligung

Ausnahmebewilligung klein für Schützen (ABK Schützen)

,

Kantonale Besitzbestätigung für den Altbestand

Erwerb von Magazinen bzw. Ladevorrichtungen hoher Kapazität (LhK)
Zum Erwerb dieser Magazine bzw. Ladevorrichtungen hoher Kapazität (LhK) benötigen wir von Ihnen:
  • Waffenerwerb vor dem 15.08.2019: Kantonale Besitzbestätigung für den Altbestand (Ein Waffenerwerbsschein (WES) ist als Besitzbestätigung nicht ausreichend.)
  • Waffenerwerb nach dem 15.08.2019: Ausnahmebewilligung klein (ABK)
  • Waffenerwerb nach dem 15.08.2019 (Stgw90): Dienstbüchlein mit Eintrag, dass die persönliche Ordonanzwaffe am Ende der Dienstzeit in Privatbesitz übernommen wurde
  • Die auf der Besitzbestätigung bzw. ABK aufgeführte Waffe muss mit dem zu erwerbenden Magazintyp übereinstimmen.

Zu den Magazinen bzw. Ladevorrichtungen hoher Kapazität (LhK) gehören:

  • Magazine zu Faustfeuerwaffen (Pistolen) für Zentralfeuermunition > 20 Schuss
  • Magazine zu Handfeuerwaffen (Gewehre) für Zentralfeuermunition > 10 Schuss

Hinweis:

Eine halbautomatische Zentralfeuerwaffe gilt als mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (LhK) ausgerüstet, wenn eine solche eingesetzt ist oder, wenn sie mit einer solchen aufbewahrt oder transportiert wird. Das heisst: Wenn der Besitzer einer halbautomatischen Zentralfeuerwaffe gleichzeitig eine LhK besitzt, gilt die Waffe grundsätzlich als verbotene Waffe (Ausnahme: der Besitzer hält die Waffe und Ladevorrichtung stets getrennt).

Gemeinsames Aufbewahren/Transportieren ist nur dann nicht gegeben, wenn die Waffe und LhK getrennt gehalten werden, wie zum Beispiel:

Aufbewahrung in verschiedenen Gebäuden oder im gleichen Gebäude, aber getrennt weggeschlossen (verschiedene Schlüssel).

Kein Transport im gleichen Fahrzeug. Ausnahme: Im gleichen Fahrzeug gemischt transportierte Waffen mit Ladevorrichtung grosser Kapazität und kleiner Kapazität dürfen zusammen transportiert werden, wenn beide Besitzer auf dem Transport mit dabei sind. Beispiel: Zwei Schützen fahren gemeinsam zum Schützenfest. Einer hat sein ehemaliges Armeegewehr mit dabei und der andere ein nach dem 15.08.2019 mit WES erworbenes PE90.

Bestellablauf:

  1. Sie bestellen online die gewünschten Magazine/Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität (LhK)
  2. Sie senden/bringen uns eine Kopie der von einer der oben genannten Dokumente (Kantonale Besitzbestätigung für den Altbestand, Ausnahmebewilligung klein (ABK) oder Dienstbüchlein (nur Stgw90)), sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C) an:
    Stampfli Waffen AG, Grossmatte Ost 22, 6014 Luzern
    oder per Email an:
    info@stampfli-waffen.ch
  3. Wir prüfen die eingereichten Dokumente und senden Ihnen danach die gewünschten Artikel zu.

Glock
Magazin 9mm 33rds

Sie benötigen für den Erwerb dieses Artikels eine Ausnahmebewilligung klein (ABK) oder eine Kantonale Besitzbestätigung für den Altbestand!

CHF 79.00

Nicht vorrätig

Nicht vorrätig

Artikel-Nr.: 4422-02
Beschreibung

GLOCK MAGAZIN 9MM 33RDS

Zusätzliche Information
Marke

Glock

Kaliber

9mm Para

Magazinkapazität

33 Schuss

Waffe

Glock 17

,

Glock 19

Farbe

Schwarz

Bewilligung

Ausnahmebewilligung klein für Schützen (ABK Schützen)

,

Kantonale Besitzbestätigung für den Altbestand

Erwerb von Magazinen bzw. Ladevorrichtungen hoher Kapazität (LhK)
Zum Erwerb dieser Magazine bzw. Ladevorrichtungen hoher Kapazität (LhK) benötigen wir von Ihnen:
  • Waffenerwerb vor dem 15.08.2019: Kantonale Besitzbestätigung für den Altbestand (Ein Waffenerwerbsschein (WES) ist als Besitzbestätigung nicht ausreichend.)
  • Waffenerwerb nach dem 15.08.2019: Ausnahmebewilligung klein (ABK)
  • Waffenerwerb nach dem 15.08.2019 (Stgw90): Dienstbüchlein mit Eintrag, dass die persönliche Ordonanzwaffe am Ende der Dienstzeit in Privatbesitz übernommen wurde
  • Die auf der Besitzbestätigung bzw. ABK aufgeführte Waffe muss mit dem zu erwerbenden Magazintyp übereinstimmen.

Zu den Magazinen bzw. Ladevorrichtungen hoher Kapazität (LhK) gehören:

  • Magazine zu Faustfeuerwaffen (Pistolen) für Zentralfeuermunition > 20 Schuss
  • Magazine zu Handfeuerwaffen (Gewehre) für Zentralfeuermunition > 10 Schuss

Hinweis:

Eine halbautomatische Zentralfeuerwaffe gilt als mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (LhK) ausgerüstet, wenn eine solche eingesetzt ist oder, wenn sie mit einer solchen aufbewahrt oder transportiert wird. Das heisst: Wenn der Besitzer einer halbautomatischen Zentralfeuerwaffe gleichzeitig eine LhK besitzt, gilt die Waffe grundsätzlich als verbotene Waffe (Ausnahme: der Besitzer hält die Waffe und Ladevorrichtung stets getrennt).

Gemeinsames Aufbewahren/Transportieren ist nur dann nicht gegeben, wenn die Waffe und LhK getrennt gehalten werden, wie zum Beispiel:

Aufbewahrung in verschiedenen Gebäuden oder im gleichen Gebäude, aber getrennt weggeschlossen (verschiedene Schlüssel).

Kein Transport im gleichen Fahrzeug. Ausnahme: Im gleichen Fahrzeug gemischt transportierte Waffen mit Ladevorrichtung grosser Kapazität und kleiner Kapazität dürfen zusammen transportiert werden, wenn beide Besitzer auf dem Transport mit dabei sind. Beispiel: Zwei Schützen fahren gemeinsam zum Schützenfest. Einer hat sein ehemaliges Armeegewehr mit dabei und der andere ein nach dem 15.08.2019 mit WES erworbenes PE90.

Bestellablauf:

  1. Sie bestellen online die gewünschten Magazine/Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität (LhK)
  2. Sie senden/bringen uns eine Kopie der von einer der oben genannten Dokumente (Kantonale Besitzbestätigung für den Altbestand, Ausnahmebewilligung klein (ABK) oder Dienstbüchlein (nur Stgw90)), sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C) an:
    Stampfli Waffen AG, Grossmatte Ost 22, 6014 Luzern
    oder per Email an:
    info@stampfli-waffen.ch
  3. Wir prüfen die eingereichten Dokumente und senden Ihnen danach die gewünschten Artikel zu.