Beschreibung

IMI DEFENSE G2 – 7.62X51 – 20RDS

Das IMI Defense G2 7.62×51 Magazin bietet die gleiche kampferprobte Zuverlässigkeit und das gleiche robuste Design wie das kleinere 5.56 G2 Magazin im grösseren Kaliberrahmen, hergestellt aus dem gleichen langlebigen, faserverstärkten Polymer.

  • Bewährte Zuverlässigkeit
  • Äusserst haltbares Material
  • Kippsicherer Mitnehmer
  • Konstant gekrümmter Körper
  • Verbesserte Griffigkeit Umgeformte Bodenplatte optional
  • Öffnungen in der Bodenplatte zum Entfernen von Schmutz, Wasser und Ablagerungen
  • Perfekter Sitz im Magazinschacht
  • Passend für militärische SR25| MK11 |M110, DPMS, Sig Sauer 716 Gewehre und Mil-Spec-Munition (einschließlich M118LR)
  • 20 Schuss Kapazität
  • Hergestellt in Israel
Zusätzliche Information
Marke

IMI Defense

Kaliber

.308 Winchester (7.62 × 51mm)

Magazinkapazität

20 Schuss

Farbe

Flat Dark Earth (FDE)

Waffe

AR-10

Bewilligung

Ausnahmebewilligung klein für Schützen (ABK Schützen)

,

Kantonale Besitzbestätigung für den Altbestand

Erwerb von Magazinen bzw. Ladevorrichtungen hoher Kapazität (LhK)
Zum Erwerb dieser Magazine bzw. Ladevorrichtungen hoher Kapazität (LhK) benötigen wir von Ihnen:
  • Waffenerwerb vor dem 15.08.2019: Kantonale Besitzbestätigung für den Altbestand (Ein Waffenerwerbsschein (WES) ist als Besitzbestätigung nicht ausreichend.)
  • Waffenerwerb nach dem 15.08.2019: Ausnahmebewilligung klein (ABK)
  • Waffenerwerb nach dem 15.08.2019 (Stgw90): Dienstbüchlein mit Eintrag, dass die persönliche Ordonanzwaffe am Ende der Dienstzeit in Privatbesitz übernommen wurde
  • Die auf der Besitzbestätigung bzw. ABK aufgeführte Waffe muss mit dem zu erwerbenden Magazintyp übereinstimmen.

Zu den Magazinen bzw. Ladevorrichtungen hoher Kapazität (LhK) gehören:

  • Magazine zu Faustfeuerwaffen (Pistolen) für Zentralfeuermunition > 20 Schuss
  • Magazine zu Handfeuerwaffen (Gewehre) für Zentralfeuermunition > 10 Schuss

Hinweis:

Eine halbautomatische Zentralfeuerwaffe gilt als mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (LhK) ausgerüstet, wenn eine solche eingesetzt ist oder, wenn sie mit einer solchen aufbewahrt oder transportiert wird. Das heisst: Wenn der Besitzer einer halbautomatischen Zentralfeuerwaffe gleichzeitig eine LhK besitzt, gilt die Waffe grundsätzlich als verbotene Waffe (Ausnahme: der Besitzer hält die Waffe und Ladevorrichtung stets getrennt).

Gemeinsames Aufbewahren/Transportieren ist nur dann nicht gegeben, wenn die Waffe und LhK getrennt gehalten werden, wie zum Beispiel:

Aufbewahrung in verschiedenen Gebäuden oder im gleichen Gebäude, aber getrennt weggeschlossen (verschiedene Schlüssel).

Kein Transport im gleichen Fahrzeug. Ausnahme: Im gleichen Fahrzeug gemischt transportierte Waffen mit Ladevorrichtung grosser Kapazität und kleiner Kapazität dürfen zusammen transportiert werden, wenn beide Besitzer auf dem Transport mit dabei sind. Beispiel: Zwei Schützen fahren gemeinsam zum Schützenfest. Einer hat sein ehemaliges Armeegewehr mit dabei und der andere ein nach dem 15.08.2019 mit WES erworbenes PE90.

Bestellablauf:

  1. Sie bestellen online die gewünschten Magazine/Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität (LhK)
  2. Sie senden/bringen uns eine Kopie der von einer der oben genannten Dokumente (Kantonale Besitzbestätigung für den Altbestand, Ausnahmebewilligung klein (ABK) oder Dienstbüchlein (nur Stgw90)), sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C) an:
    Stampfli Waffen AG, Grossmatte Ost 22, 6014 Luzern
    oder per Email an:
    info@stampfli-waffen.ch
  3. Wir prüfen die eingereichten Dokumente und senden Ihnen danach die gewünschten Artikel zu.

IMI Defense
G2 – 7.62×51 – 20rds

Sie benötigen für den Erwerb dieses Artikels eine Ausnahmebewilligung klein (ABK) oder eine Kantonale Besitzbestätigung für den Altbestand!

CHF 39.90

Verfügbar ab Lager

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Artikel-Nr.: imig276251
Beschreibung

IMI DEFENSE G2 – 7.62X51 – 20RDS

Das IMI Defense G2 7.62×51 Magazin bietet die gleiche kampferprobte Zuverlässigkeit und das gleiche robuste Design wie das kleinere 5.56 G2 Magazin im grösseren Kaliberrahmen, hergestellt aus dem gleichen langlebigen, faserverstärkten Polymer.

  • Bewährte Zuverlässigkeit
  • Äusserst haltbares Material
  • Kippsicherer Mitnehmer
  • Konstant gekrümmter Körper
  • Verbesserte Griffigkeit Umgeformte Bodenplatte optional
  • Öffnungen in der Bodenplatte zum Entfernen von Schmutz, Wasser und Ablagerungen
  • Perfekter Sitz im Magazinschacht
  • Passend für militärische SR25| MK11 |M110, DPMS, Sig Sauer 716 Gewehre und Mil-Spec-Munition (einschließlich M118LR)
  • 20 Schuss Kapazität
  • Hergestellt in Israel
Zusätzliche Information
Marke

IMI Defense

Kaliber

.308 Winchester (7.62 × 51mm)

Magazinkapazität

20 Schuss

Farbe

Flat Dark Earth (FDE)

Waffe

AR-10

Bewilligung

Ausnahmebewilligung klein für Schützen (ABK Schützen)

,

Kantonale Besitzbestätigung für den Altbestand

Erwerb von Magazinen bzw. Ladevorrichtungen hoher Kapazität (LhK)
Zum Erwerb dieser Magazine bzw. Ladevorrichtungen hoher Kapazität (LhK) benötigen wir von Ihnen:
  • Waffenerwerb vor dem 15.08.2019: Kantonale Besitzbestätigung für den Altbestand (Ein Waffenerwerbsschein (WES) ist als Besitzbestätigung nicht ausreichend.)
  • Waffenerwerb nach dem 15.08.2019: Ausnahmebewilligung klein (ABK)
  • Waffenerwerb nach dem 15.08.2019 (Stgw90): Dienstbüchlein mit Eintrag, dass die persönliche Ordonanzwaffe am Ende der Dienstzeit in Privatbesitz übernommen wurde
  • Die auf der Besitzbestätigung bzw. ABK aufgeführte Waffe muss mit dem zu erwerbenden Magazintyp übereinstimmen.

Zu den Magazinen bzw. Ladevorrichtungen hoher Kapazität (LhK) gehören:

  • Magazine zu Faustfeuerwaffen (Pistolen) für Zentralfeuermunition > 20 Schuss
  • Magazine zu Handfeuerwaffen (Gewehre) für Zentralfeuermunition > 10 Schuss

Hinweis:

Eine halbautomatische Zentralfeuerwaffe gilt als mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (LhK) ausgerüstet, wenn eine solche eingesetzt ist oder, wenn sie mit einer solchen aufbewahrt oder transportiert wird. Das heisst: Wenn der Besitzer einer halbautomatischen Zentralfeuerwaffe gleichzeitig eine LhK besitzt, gilt die Waffe grundsätzlich als verbotene Waffe (Ausnahme: der Besitzer hält die Waffe und Ladevorrichtung stets getrennt).

Gemeinsames Aufbewahren/Transportieren ist nur dann nicht gegeben, wenn die Waffe und LhK getrennt gehalten werden, wie zum Beispiel:

Aufbewahrung in verschiedenen Gebäuden oder im gleichen Gebäude, aber getrennt weggeschlossen (verschiedene Schlüssel).

Kein Transport im gleichen Fahrzeug. Ausnahme: Im gleichen Fahrzeug gemischt transportierte Waffen mit Ladevorrichtung grosser Kapazität und kleiner Kapazität dürfen zusammen transportiert werden, wenn beide Besitzer auf dem Transport mit dabei sind. Beispiel: Zwei Schützen fahren gemeinsam zum Schützenfest. Einer hat sein ehemaliges Armeegewehr mit dabei und der andere ein nach dem 15.08.2019 mit WES erworbenes PE90.

Bestellablauf:

  1. Sie bestellen online die gewünschten Magazine/Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität (LhK)
  2. Sie senden/bringen uns eine Kopie der von einer der oben genannten Dokumente (Kantonale Besitzbestätigung für den Altbestand, Ausnahmebewilligung klein (ABK) oder Dienstbüchlein (nur Stgw90)), sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass oder CH-ID oder Niederlassungsbewilligung C) an:
    Stampfli Waffen AG, Grossmatte Ost 22, 6014 Luzern
    oder per Email an:
    info@stampfli-waffen.ch
  3. Wir prüfen die eingereichten Dokumente und senden Ihnen danach die gewünschten Artikel zu.